Als selbständiger Energieberater (genauer Energieeffizienzexperte, Ablürzung EEE) stehe ich für alle Fragen der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes und der Förderung durch den Bund zu Ihrer Verfügung.
Das kann ich für Sie tun:
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie ein älteres Gebäude ertüchtigen können:

Wenn Sie Modernisierungen umsetzen und die Förderung beantragen wollen:
Schrittweise Sanierung/Einzelmaßnahmen
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist vor Baubeginn ein Antrag bei dem BAFA zu stellen. Diesen können Sie zwar selber direkt beim BAFA stellen, ich mache das jedoch gerne für Sie. Wichtig ist, dass Sie einen EnergieEffizienzExperte (EEE) einbinden. Er prüft die vorliegenden Angebote und erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB). Während des Bauablaufes prüft der EEE die Qualität der verwendeten Materialien und den fachgerechten Einbau auf der Baustelle. Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der EEE einen Technischen Projektnachweis (TPN) und beantragt in Ihrem Auftrag die Auszahlung der Förderung.
Sanierung in einem Zug zu einem Effizienzhaus
Bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus erstellt der Energieberater vor Baubeginn eine Bescheinigung zum Antrag (BzA), die Sie bei der Beantragung eines geförderten KfW-Kredits vorlegen müssen. Während des Umbaus prüft der Energieberater Ihre Angebote und überwacht die Ausführung während des Umbaus. Alles mit dem Ziel, dass die umgesetzten Maßnahmen auch zu dem angestrebten Effizienzziel passen. Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Energieberater die korrekte Durchführung der Arbeiten mit einer Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Sie wiederum der finanzierenden Bank vorlegen..
In beiden Fällen zahlt das BAFA bzw. die KfW 50 % der Kosten des EnergieEffizienzExperten zusammen mit der Auszahlung der Fördergelder an Sie zurück.
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.
Wenn Sie einen Neubau planen:
Nachweis der Einhaltung des Effizienzstandards KfW40, Erstellung einer Lebenszyklusanalyse (Ökobilanz)
und Nachhaltigkeitszertifizierung
Seit 2023 werden nur Neubauten gefördert, die den Bedingungen des Programmes Klimafreundlicher Neubau genügen. Bei dieser Förderung bietet die KfW-Bank zinsverbilligte Kredite an. Voraussetzung für eine Förderung durch die KfW ist die Einhaltung des Effizienzstandards 40 und die Anfertigung einer Lebenszyklusanalyse (LCA). Die LCA, synonym wird oft auch der Begriff Ökobilanz verwendet, ermöglicht es, die CO2-Emissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg zu analysieren. Dies gewährleistet, dass Neubauten durch geringe Treibhausgasemissionen, hohe Energieeffizienz und einen erheblichen Anteil erneuerbarer Energien beim Wärme- und Strombedarf einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Einen deutlich höheren Kredit gewährt die KfW, wenn für das Gebäude zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) vorliegt. Hierzu benötigen Sie spezielle Fachkräfte, die in Zusammenarbeit mit einem Zertifizierungsinstitut dieses Siegel erstellen.
Als Energieberater und Auditor für Nachhaltigkeit beim BIRN-Institut erstelle ich gerne die benötigten Nachweise.