• Die Bundesregierung hat zum 09.07.2026 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reduziert.
  • Die Förderung des Einbaus von Wärmepumpen fällt für die viele Interessenten nun geringer aus und wird in Zunknft stärker reduziert, als bisher vorgesehen.
  • Individuelle Sanierungsfahrpläne werden weiter gefördert, allerdings ist die Wirkung der deutlich eingeschränkt. Die meisten meiner Kunden können bei anrechenbaren Kosten bis zu 30.000 € nur mit einer Förderung von 15 % durch das BAFA rechnen. Der bisher gewährte Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan greift erst ab Beträgen über 30.000 €. Somit bringen die individuellen Sanierungsfahrpläne nur noch geringe Vorteile und ich gehe davon aus, dass diese an Bedeutung verlieren werden.
  • Wenn Sie die Umsetzung energetischer Maßnahmen an Ihrem Gebäude planen, können Sie unter bestimmten Umständen 20% der Kosten bei Ihrer Einkommensateuer abziehen. Sehen Sie bitte unter §35c EStG nach. Zudem entfält hierbei die Pflicht zur Hinzuziehung eines Energieberaters.


Als selbständiger Energieberater (genauer Energieeffizienzexperte, Ablürzung EEE) stehe ich weiterhin für alle Fragen der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes und der Förderung durch den Bund zu Ihrer Verfügung.




Das kann ich für Sie tun:


Wenn Sie wissen wollen, wie Sie ein älteres Gebäude ertüchtigen können:

individueller Sanierungfahrplan/ISFP 
Ein iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan) ist das Mittel der Wahl, wenn sie ein bestehendes Gebäude energetisch ertüchtigen wollen. Der iSPF zeigt Ihnen, welche Maßnahmen für Ihr Haus sinnvoll sind und auch gefördert werden. Mit einem speziell für Ihr Gebäude erstellten iSFP wissen Sie, welche Sanierungen für Ihr Haus sinnvoll sind und was sie in etwa kosten. Wir besprechen, ob Sie Ihr Gebäude besser schrittweise oder in einem Zug sanieren. Außerdem erhalten Sie eine höhere Förderung, wenn Sie später einzelne Maßnahmen umsetzen wollen.


 

Wenn Sie Modernisierungen umsetzen und die Förderung beantragen wollen:


Schrittweise Sanierung/Einzelmaßnahmen

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist vor Baubeginn ein Antrag bei dem BAFA zu stellen. Diesen können Sie zwar selber direkt beim BAFA stellen, ich mache das jedoch gerne für Sie. Wichtig ist, dass Sie einen EnergieEffizienzExperte (EEE) einbinden. Er prüft die vorliegenden Angebote und erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB). Während des Bauablaufes prüft der EEE die Qualität der verwendeten Materialien und den fachgerechten Einbau auf der Baustelle. Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der EEE einen Technischen Projektnachweis (TPN) und beantragt in Ihrem Auftrag die Auszahlung der Förderung.


Sanierung in einem Zug zu einem Effizienzhaus

Bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus erstellt der Energieberater vor Baubeginn eine Bescheinigung zum Antrag (BzA), die Sie bei der Beantragung eines geförderten KfW-Kredits vorlegen müssen. Während des Umbaus prüft der Energieberater Ihre Angebote und überwacht die Ausführung während des Umbaus. Alles mit dem Ziel, dass die umgesetzten Maßnahmen auch zu dem angestrebten Effizienzziel passen. Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Energieberater die korrekte Durchführung der Arbeiten mit einer Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Sie wiederum der finanzierenden Bank vorlegen..


In beiden Fällen zahlt das BAFA bzw. die KfW 50 % der Kosten des EnergieEffizienzExperten zusammen mit der Auszahlung der Fördergelder an Sie zurück.


Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.